Kosten

Osteopathie

Bei Ihrem ersten Besuch nehme ich mir ausreichend Zeit für Ihre Krankengeschichte. Folgebehandlungen beinhalten immer eine ausführliche Untersuchung und Behandlung.

Kosten: Pro Stunde können mit Kosten von 91 – 95 € / Stunde ausgehen.

Für einen Kindertermin 46-48 € beziehungsweise 68-70 € für 30 Minuten oder 45 Minuten.

Ich rechne nach der Behandlung per EC Karte mit Pin oder Barzahlung ab. Die Preise erhöhen sich ab 1.5.2023.

 

Schamanische Lichtkörperarbeit

Für diese Sitzung können Sie einen Zeitrahmen von ungefähr 90 Minuten einplanen. Die Kosten belaufen sich ebenfalls auf 91-95 € pro Stunde. Der Lichtkörperarbeit geht immer ein kurzes Vorgespräch voraus. Wenn Sie Interesse daran haben, schreiben Sie mir bitte oder sprechen mich an:

mail@osteopathie-walbrodt.de

 

Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen häufig Osteopathiebehandlungen

Bitte fragen Sie vor Ihrer Osteopathiebehandlung nach Umfang und Voraussetzungen einer möglichen Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. Als Heilpraktikerin benötige ich grundsätzlich keine ärztliche Verordnung (Privatrezept). Falls Ihre gesetzliche Krankenkasse ein ärztliches Privatrezept für die Einreichung meiner Rechnung fordert, verbleibt dieses bei Ihnen zur Vorlage bei Ihrer Kasse.

Unter www.osteokompass.de finden Sie eine (nicht vollständige) Auflistung vieler gesetzlichen Krankenkassen, die sich möglicherweise an Osteopathie Behandlungen beteiligen. Bitte beachten Sie, ich rechne nicht mit den Krankenkassen ab, sondern mit Ihnen als meinem/r Behandlungsvertragspartner / -in.

Die Schamanische Lichtkörperarbeit bleibt eine private Leistung.

 

Sonderfall: Zusatzversicherung und gesetzliche Krankenversicherung

In diesem Fall bestimmen Sie die für Sie bestmöglichste Erstattung und wählen dadurch eine Hauptkasse. Die Rechnung erhalten Sie nach Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH). Somit erhalten Sie eine Rechnung entweder für die Zusatzversicherung oder für Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Behandlung welche Kasse Sie als Hauptkasse wählen möchten.

 

Private Krankenkassen / Zusatzversicherungen / Beihilfen übernehmen Heilpraktikerrechnungen je nach Vertrag

In Abhängigkeit Ihres Krankenversicherungsvertrages könnte die Kasse einen prozentualen Anteil der Rechnung übernehmen, nachdem Sie meine Orignalrechnung eingereicht haben. Diese Rechnung ist nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ausgestellt. Bitte fragen Sie nach Kostenübernahme von Heilpraktikerleistungen vor Ihrer Behandlung bei Ihrer privaten Krankenkasse nach.

Kommentare sind geschlossen.